Eine Idee zur Erreichung eines Inländervorrangs und Belebung der Arbeitssituation im niederen Lohnbereich. Sie bildet eine Grundlage für eine Gesetzesänderung, die von politischer Seite weitergeführt werden soll. Ich hoffe damit eine grössere Anzahl Politiker zu motivieren. Gerne helfe ich mit weiteren kreativen Vorschlägen.
Daniel Jeanneret-Gris
Diese Grundlagen sind nicht abschliessend und bilden nur eine Basis für weitere Ideen.
Ziel: monatlicher Mindestlohn
CHF 4'000 brutto bei 100% Arbeitszeit.
Dieses Ziel kann mit einem Index variabel gehalten werden. Es gilt das in der Steuererklärung mit Lohnausweis des Arbeitnehmers deklarierte Bruttoeinkommen.
Staatsbeitrag
Die staatliche Beteiligung beträgt 50% des im Lohnausweis deklarierten Lohnes, bis zum Maximum von CHF 2'000. Auszahlung an den Arbeitgeber.
Abgrenzung
Übersteigt das in der Steuererklärung deklarierte Bruttoeinkommen das Mindestlohnziel, so wird der Beitrag um 25% (Vorschlag) des übersteigenden Betrages gekürzt.
Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt aus einem BiMl-Fond, der aus Beiträgen von ALV, IV, Staat und Sozialhilfe und weiteren Nutzniessern dieser Regelung gespiesen wird.
Auszahlung
Die direkte Auszahlung des Lohnes an den Arbeitnehmer darf nur über einen Arbeitgeber oder eine Institution erfolgen, nur diese erhalten den Beitrag vom Staat. Zur Bestimmung des beitragsfähigen Lohnes dienen die Angaben aus der Steuererklärung mit Lohnausweis des Arbeitnehmers.
Für Selbständige gilt das deklarierte und zu versteuernde Bruttoeinkommen plus Gewinn. Der Beitrag könnte in diesem Fall direkt ausbezahlt werden.
Anwendung
Diese Regelung betrifft nur Arbeitnehmer mit Schweizer Bürgerrecht und Steuerdomizil in der Schweiz. In diese Regelung könnten auch Flüchtlinge mit Bleiberecht mit eingeschlossen werden.
Argumente
Arbeitnehmer Bruttolohn = CHF 4'000
Staatsbeitrag an den Arbeitgeber = CHF 2'000
Arbeitnehmer Bruttolohn = CHF 8'000
Das Grundlohnziel übersteigend = CHF 4'000
Davon 25% Abzug am Staatsbeitrag = CHF 1'000
Staatsbeitrag an den Arbeitgeber = CHF 1'000
Rentner: AHV Auszahlung = CHF 2'350
Arbeitnehmer Bruttolohn = CHF 3'000
Bruttoeinkommen = CHF 5'350
Grundlohnziel übersteigend = CHF 1'350
Davon 25% Abzug am Staatsbeitrag = CHF 338
Staatsbeitrag an den Arbeitgeber = CHF 1662
IV Bezüger: Invalidenrente = CHF 3'700
Arbeitnehmer 50% Job = CHF 2'000
Bruttoeinkommen = CHF 5'700
Das Grundlohnziel übersteigend = CHF 1'700
Davon 25% Abzug am Staatsbeitrag = CHF 425
2'000 - 425 * 50%
Staatsbeitrag an den Arbeitgeber = CHF 787
Arbeitnehmer Bruttolohn = CHF 12'000
Das Grundlohnziel übersteigend = CHF 8'000
Davon 25% Abzug am Staatsbeitrag = CHF 2'000
Staatsbeitrag an den Arbeitgeber = CHF 0
1. Arbeitnehmer Teilzeit (50%) Bruttolohn = CHF 4'000
2. Arbeitnehmer Teilzeit (50%) Bruttolohn = 3'000
Total Bruttolohn = 7'000
Das Grundlohnziel übersteigend = CHF 3'000
Davon 25% Abzug am Staatsbeitrag = CHF 750
Staatsbeitrag
an den Arbeitgeber (1) CHF (2'000-750)*0,5= 625
an den Arbeitgeber (2) CHF (2'000-750)*0,5= 625
Arbeitnehmer Teilzeit (30%) Bruttolohn = CHF 1'000
Staatsbeitrag an den Arbeitgeber = CHF 2'000 *0,3 = CHF 300
1. Arbeitnehmer Teilzeit (80%) Bruttolohn = CHF 5'000
2. Arbeitnehmer Teilzeit (20%) Bruttolohn = 3'000
Total Bruttolohn = 8'000
Das Grundlohnziel übersteigend = CHF 4'000
Davon 25% Abzug am Staatsbeitrag = CHF 1000
Staatsbeitrag
an den Arbeitgeber (1) CHF (2'000-1'000)*0,8 = CHF 800
an den Arbeitgeber (2) CHF (2'000-1'000)*0,2 = CHF 200
Als Variante käme auch eine Berechnung ohne Bezug zur Teilzeit infrage. Das heisst, die Aufteilung erfolgt nur am betragsmässigen Anteil des Bruttolohnes.
Im Beispiel 6 wäre dann die Aufteilung 3/7 und 4/7
Im Beispiel 7 wäre der Staatsbeitrag 1/2 des Bruttolohnes, also CHF 500
Im Beispiel 8 käme eine Aufteilung zu 5/8 bzw 3/8 infrage
Hier einige Pressemitteilungen die Probleme beleuchten, die mit dem BiMl gelöst, oder mindestens gemindert werden könnten.
"Wenig Geld: Senioren leiden still" - Faktoren, die Altersarmut begünstigen
"Die Hälfte der Schweizer verdient mehr als 6000 Franken" ...
10 Prozent der Arbeitnehmenden verdienten unter 4313 Franken pro Monat
Mitteilung im züriost vom 14.05.2018
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