Bedingter indirekter Mindestlohn (BiMl)

Eine Idee zur Erreichung eines Inländervorrangs und Belebung der Arbeitssituation im niederen Lohnbereich. Sie bildet eine Grundlage für eine Gesetzesänderung, die von politischer Seite weitergeführt werden soll. Ich hoffe damit eine grössere Anzahl Politiker zu motivieren. Gerne helfe ich mit weiteren kreativen Vorschlägen.

Daniel Jeanneret-Gris

 

Grundlagen

Diese Grundlagen sind nicht abschliessend und bilden nur eine Basis für weitere Ideen.

 

Ziel: monatlicher Mindestlohn

CHF 4'000 brutto bei 100% Arbeitszeit.

Dieses Ziel kann mit einem Index variabel gehalten werden. Es gilt das in der Steuererklärung mit Lohnausweis des Arbeitnehmers deklarierte Bruttoeinkommen.

Staatsbeitrag

Die staatliche Beteiligung beträgt 50% des im Lohnausweis deklarierten Lohnes, bis zum Maximum von CHF 2'000. Auszahlung an den Arbeitgeber.

Abgrenzung

Übersteigt das in der Steuererklärung deklarierte Bruttoeinkommen das Mindestlohnziel, so wird der Beitrag um 25% (Vorschlag) des übersteigenden Betrages gekürzt.

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt aus einem BiMl-Fond, der aus Beiträgen von ALV, IV, Staat und Sozialhilfe und weiteren Nutzniessern dieser Regelung gespiesen wird.

Auszahlung

Die direkte Auszahlung des Lohnes an den Arbeitnehmer darf nur über einen Arbeitgeber oder eine Institution erfolgen, nur diese erhalten den Beitrag vom Staat. Zur Bestimmung des beitragsfähigen Lohnes dienen die Angaben aus der Steuererklärung mit Lohnausweis des Arbeitnehmers.

Für Selbständige gilt das deklarierte und zu versteuernde Bruttoeinkommen plus Gewinn. Der Beitrag könnte in diesem Fall direkt ausbezahlt werden.

 

Anwendung

Diese Regelung betrifft nur Arbeitnehmer mit Schweizer Bürgerrecht und Steuerdomizil in der Schweiz. In diese Regelung könnten auch Flüchtlinge mit Bleiberecht mit eingeschlossen werden.

 

Argumente

  • Mit dem BiMl lohnt es sich für Arbeitgeber auch für einfache Arbeiten Arbeitskräfte einzustellen.
  • Für bestimmte einfache Tätigkeiten wo sich eine maschinelle Alternative (mit Robotern) nicht lohnt, können insgesamt mehr Arbeitnehmer beschäftigt werden.
  • Ein Inländervorrang ist hiermit gewährleistet.
  • Kleinere Filialen von Betrieben, wie zum Beispiel Poststellen könnten einfacher mit 100% Stellen besetzt werden.
  • Rentner mit niedrigem Einkommen kommen so einfacher zu einem Ergänzungsjob.
  • Es können auch ausländische Firmen davon profitieren.
  • Personen mit Invalidenrente kommen so einfacher zu einem Zusatzjob durch Begünstigung für Arbeitgeber, die Invalide beschäftigen.
  • Flüchtlinge haben eher Zugang zum Arbeitsmarkt und werden weniger von ausländischen Billigarbeitern verdrängt. Sie finden einfacher einen Job und werden sich schneller integrieren.
  • Sozialhilfeempfänger und Randständige werden durch den BiMl zur Annahme eines Jobs animiert und haben auch eine grössere Chance, sich wieder in die Arbeitswelt einzugliedern.
  • Diese Regelung kann mit relativ wenigen einfachen Parametern flexibel an zukünftige wirtschaftlichen Veränderungen angepasst werden. Zum Beispiel die Anzahl Wochenstunden, die eine 100%-Stelle definiert, und so weiter...
  • ...

 

Beispiel 1

Arbeitnehmer Bruttolohn = CHF 4'000

Staatsbeitrag an den Arbeitgeber = CHF 2'000

Beispiel 2

Arbeitnehmer Bruttolohn = CHF 8'000

Das Grundlohnziel übersteigend = CHF 4'000

Davon 25% Abzug am Staatsbeitrag = CHF 1'000

Staatsbeitrag an den Arbeitgeber = CHF 1'000

 


Beispiel 3

Rentner: AHV Auszahlung = CHF 2'350

Arbeitnehmer Bruttolohn = CHF 3'000

Bruttoeinkommen = CHF 5'350

Grundlohnziel übersteigend = CHF 1'350

Davon 25% Abzug am Staatsbeitrag = CHF 338

Staatsbeitrag an den Arbeitgeber = CHF 1662

Beispiel 4

IV Bezüger: Invalidenrente = CHF 3'700

Arbeitnehmer 50% Job = CHF 2'000

Bruttoeinkommen = CHF 5'700

Das Grundlohnziel übersteigend = CHF 1'700

Davon 25% Abzug am Staatsbeitrag = CHF 425

2'000 - 425 * 50%

Staatsbeitrag an den Arbeitgeber = CHF 787


Beispiel 5

Arbeitnehmer Bruttolohn = CHF 12'000

Das Grundlohnziel übersteigend = CHF 8'000

Davon 25% Abzug am Staatsbeitrag = CHF 2'000

Staatsbeitrag an den Arbeitgeber = CHF 0

Beispiel 6

1. Arbeitnehmer Teilzeit (50%) Bruttolohn = CHF 4'000

2. Arbeitnehmer Teilzeit (50%) Bruttolohn = 3'000

Total Bruttolohn = 7'000

Das Grundlohnziel übersteigend = CHF 3'000

Davon 25% Abzug am Staatsbeitrag = CHF 750

 

Staatsbeitrag

an den Arbeitgeber (1) CHF (2'000-750)*0,5= 625

an den Arbeitgeber (2) CHF (2'000-750)*0,5= 625

 


Beispiel 7

Arbeitnehmer Teilzeit (30%) Bruttolohn = CHF 1'000

Staatsbeitrag an den Arbeitgeber = CHF 2'000 *0,3 = CHF 300

Beispiel 8

1. Arbeitnehmer Teilzeit (80%) Bruttolohn = CHF 5'000

2. Arbeitnehmer Teilzeit (20%) Bruttolohn = 3'000

Total Bruttolohn = 8'000

Das Grundlohnziel übersteigend = CHF 4'000

Davon 25% Abzug am Staatsbeitrag = CHF 1000

 

Staatsbeitrag

an den Arbeitgeber (1) CHF (2'000-1'000)*0,8 = CHF 800

an den Arbeitgeber (2) CHF (2'000-1'000)*0,2 = CHF 200

 



Gegenvorschläge

Als Variante käme auch eine Berechnung ohne Bezug zur Teilzeit infrage. Das heisst, die Aufteilung erfolgt nur am betragsmässigen Anteil des Bruttolohnes.

Im Beispiel 6 wäre dann die Aufteilung 3/7 und 4/7

Im Beispiel 7 wäre der Staatsbeitrag 1/2 des Bruttolohnes, also CHF 500

Im Beispiel 8 käme eine Aufteilung zu 5/8 bzw 3/8 infrage

 


Presse

Hier einige Pressemitteilungen die Probleme beleuchten, die mit dem BiMl gelöst, oder mindestens gemindert werden könnten.

Download
Eine Rente wie ein Tieflohn
Mit einer Weiterbeschäftigung könnte diese "Tieflohnlage" behoben werden. Ohne EL!
18_avu_20_2018-07-26.pdf
Adobe Acrobat Dokument 136.1 KB

"Wenig Geld: Senioren leiden still" - Faktoren, die Altersarmut begünstigen

"Die Hälfte der Schweizer verdient mehr als 6000 Franken"  ...
10 Prozent der Arbeitnehmenden verdienten unter 4313 Franken pro Monat

Mitteilung im züriost vom 14.05.2018

 


Ähnliche Initiativen